Nutzungsordnung für Boulderhallen
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Bouldern ist eine Risikosportart und erfordert als solche besondere Umsicht und ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortung wird durch die nachfolgenden Regeln und Hinweise bestimmt.
1.2. Jede:r Nutzer:in ist während des Boulderns für die eigene Sicherheit verantwortlich.
1.3. Jede:r Nutzer:in bouldert auf eigenes Risiko und ist unter anderem für seinen/ihren gesundheitlichen Zustand, sowie für die Angemessenheit der körperlichen Belastungen im Verhältnis zu seinen/ihren Fähigkeiten verantwortlich.
1.4. Jede:r Nutzer:in hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Nutzer:innen zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritter führen könnte.
2. Haftung
2.1. Durch seine/ihre Unterschrift bestätigt jeder Gast, dass er/sie die folgenden Regeln kennt und sich verpflichtet diese einzuhalten.
2.2. Der Aufenthalt und die Benutzung der Sportanlage erfolgt auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
2.3. Für die Nutzung aller Flächen im und am urban apes-Standort inkl. Fahrrad- und KFZ- Stellplätze, Garderobe und Schließfächer wird keine Haftung übernommen.
2.4. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Für Kinder und Jugendliche besteht auf den Sportflächen erhöhtes Risiko. Minderjährige Personen sind während ihres gesamten Aufenthalts zu beaufsichtigen! Das Spielen und Laufen in den Aufenthalts- und Sportanlagen ist nicht erlaubt. Besonders Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten oder abgelegt werden.
2.5. Künstliche Klettergriffe und -tritte unterliegen keiner Normung. Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern, drehen oder brechen und dadurch den Gast und andere Personen gefährden. Der urban apes-Standort übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der Klettergriffe. Lose oder beschädigte Griffe sind dem Hallenpersonal sofort und unverzüglich zu melden.
2.6. Jeder Zusammenstoß oder Unfall, bei dem ein Gast oder Gegenstand zu Schaden kommt, muss dem Personal sofort gemeldet werden und im Notfall erste Hilfe geleistet werden.
2.7. Für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet der urban apes-Standort nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen des urban apes-Standorts.
3. Kommerzielle oder gewerbliche Nutzung
Gewerbliche oder kommerzielle Nutzungen der Anlage sind nur nach Abstimmung mit urban apes zulässig.
4. Nutzungsberechtigung
4.1. Benutzungsberechtigt sind nur Personen mit einer gültigen Eintrittskarte. Die Eintrittskarte muss während der Dauer des Aufenthalts im urban apes-Standort jederzeit vorgelegt oder nachgewiesen werden können. Die Benutzung der Anlagen ist kostenpflichtig. Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus der veröffentlichten gültigen Preisliste.
4.2. Altersbeschränkungen nach Standorten:
Norderstedt Hamburg West |
⇒ Kinder und Jugendliche vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen nur den gesonderten Kinderbereich unter Aufsicht benutzen. Die anderen Boulder- bereiche dürfen sie nicht betreten. ⇒ Eine erwachsene Person darf maximal 4 Kinder beaufsichtigen! Ausnahmen bilden unsere qualifizierten Trainer:innen. |
Kiel Hamburg Ost |
⇒ Kinder und Jugendliche vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen nur den gesonderten Kinderbereich unter Aufsicht benutzen. Die anderen Boulder- bereiche dürfen sie nicht betreten. ⇒ Eine erwachsene Person darf maximal 4 Kinder beaufsichtigen! Ausnahmen bilden unsere qualifizierten Trainer:innen. |
Lübeck | ⇒ Seilklettern: Kinder und Jugendliche vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen den Seil- kletterbereich nur unter Aufsicht benutzen. ⇒ Bouldern: Kinder und Jugendliche dürfen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (Geburtstag) nur den gesonderten Kinder- bereich unter Aufsicht benutzen. Die anderen Boulderbereiche dürfen sie nicht betreten. ⇒ Aufsicht Boulder- und Seilkletterbereich: Eine erwachsene Person darf maximal 4 Kinder beaufsichtigen! Ausnahmen bilden unsere qualifizierten Trainer:innen. |
Lüneburg | ⇒ Kinder und Jugendliche vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen den Standort nur unter Aufsicht benutzen. ⇒ Eine erwachsene Person darf maximal 2 Kinder beaufsichtigen! Ausnahmen bilden unsere qualifizierten Trainer:innen. |
bright site Berlin | ⇒ Kinder und Jugendliche vom vollendeten 3. bis zum vollendeten 8. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen unter Aufsicht nur den gesonderten Kinderbereich benutzen. Der „kids-friendly“-Bereich (indoor & outdoor) darf ab 6 Jahren unter Aufsicht genutzt werden. ⇒ Eine erwachsene Person darf maximal 2 Kinder beaufsichtigen! Ausnahmen bilden unsere qualifizierten Trainer:innen. ⇒ Kinder ab 9 Jahren dürfen den gesamten Indoor-Bereich nutzen. Ab 13 Jahren darf sowohl der Indoor- als auch der Outdoor- Bereich genutzt werden. |
Hamburg Mitte Berlin Basement |
⇒ Kinder und Jugendliche dürfen die Anlage ab Vollendung des 14. Lebensjahres nutzen. Siehe auch Punkt 4.3 |
Aufsichts-Regelung bei urban apes: Die Aufsicht über Kinder und Jugendliche kann eine erziehungsberechtige Person, eine befugte volljährige Person oder ein im urban apes-Standort angestellter Trainer/angestellte Trainerin ausüben. Die Anzahl der maximal beaufsichtigten Kinder und Jugendlichen sind den Angaben des Standorts zu entnehmen. |
4.3. Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres (außer bright site Berlin – siehe Tabelle) dürfen die Anlage auch ohne Begleitung der Eltern oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der/des Erziehungs-berechtigten benutzen. Jede:r Jugendliche muss bei jedem Besuch eine Kopie des Originales mit sich führen.
4.4. Bei Gruppenveranstaltungen hat die leitende Person der Gruppenveranstaltung dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzerordnung von den Teilnehmenden der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Die leitende Person der Gruppe muss volljährig sein.
4.5. Jede unbefugte Nutzung der Boulderanlage wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 200 Euro Die Geltendmachung von darüber hinaus gehenden Ansprüchen – insbesondere auf Schadensersatz, sofortiger Hallenverweis oder allgemeinem Hausverbot und Anzeige – behalten wir uns vor.
4.6. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstung ist selbst zu Bei Diebstahl oder Verlust wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in der Halle zur Verfügung gestellten Schließfächer und die darin untergebrachten Gegenstände und Wertsachen.
4.7. Die Schließfächer sind nicht für das dauerhafte Aufbewahren von Ausrüstung oder Wertsachen bestimmt. Zum Betriebsschluss müssen alle Schließfächer geleert werden. Wir behalten uns vor in regelmäßigen Abständen und nach Betriebsschluss noch verschlossene Fächer zu öffnen und die sich darin befindlichen Gegenstände zu den Fundsachen zu geben.
5. Zeiten
5.1. Die Sportanlage darf nur zu den allgemeinen Öffnungszeiten genutzt werden. Diese Öffnungszeiten werden durch Aushang und auf der Website urbanapes.de bekannt gegeben.
5.2. Urban apes behält sich das Recht vor die Öffnungszeiten für spezielle und angekündigte Veranstaltungen, sowie an den bundesweiten Feiertagen und denen des Bundeslandes anzupassen. Bei außerordentlichen und unvorhersehbaren Schließzeiten entsteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatzleistung.
6. Allgemeine Boulderregeln
6.1. Die Boulderwände sind nur mit Sportkletterschuhen zu beklettern. Mattenflächen dürfen nur mit Kletterschuhen benutzt und betreten werden. Barfuß, in Strümpfen oder in Straßenschuhen ist das Klettern Im Kinderbereich darf mit sauberen Hallenturnschuhen geklettert werden.
6.2. Der Aufenthalt in der Boulderhalle ist ohne das Tragen einer Oberkörperbekleidung
6.3. Schmuckketten und Fingerringe sind
6.4. Das Tragen von Kopfhörern jeglicher Art (in-ear /over-ear // kabelgebunden/kabellos) ist während des Sports aus Sicherheitsgründen untersagt.
6.5. Bouldern ist nur in dem dafür vorgesehenen Bereich
6.6. Beim Betreten und Verlassen der Bouldermatte besteht aufgrund der Matten- höhe Stolpergefahr. Nutzer/-innen sind daher zur Sorgfalt angehalten.
6.7. Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten und beklettert werden. Fensterprofile, Regen- oder Heizungsrohre dürfen nicht als Griff-, Tritt- oder Sicherungspunkte benutzt werden.
6.8. Tritte und Griffe dürfen von Benutzer:innen der Anlage weder neu angebracht noch verändert, markiert oder beseitigt werden.
7. Boulderregeln
7.1. Das Bouldern ist nur ohne Klettergurt und mit leeren Taschen erlaubt. (Sturzgefahr).
7.2. Topout (Überklettern der Boulderwand) ist nur an den dafür geeigneten Stellen erlaubt.
7.3. Es ist stets auf eine freie Absprungfläche zu achten (Gegenstände oder andere Nutzer:innen). Ungeachtet des im Boulderbereich installierten Weichbodens können bei einem Absprung aus bis zu 4,5 m Höhe erhebliche Verletzungen nicht ausgeschlossen werden.
7.4. Jeder Kunde / Jede Kundin hat damit zu rechnen, im Sportbereich durch herabfallende Personen oder Gegenstände gefährdet zu werden und entsprechende Vorsorge zu treffen. Ist ein Mitsportler / eine Mitsportlerin an der Kletterwand bzw. klettert, so haben die im Fallradius befindlichen Personen Abstand zu halten und diesen Bereich zu verlassen.
7.5. Das gleichzeitige Bouldern mehrerer Personen an einem Wandsegment oder das Bouldern mehrere Personen übereinander ist untersagt.
7.6. Das Bouldern erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
8. Anlage und Sauberkeit
8.1. Auf den Mattenflächen dürfen keine Gegenstände, die nicht für die Ausübung des Sports gedacht sind, gelagert oder mitgenommen werden. Dieses beinhaltet z.B. Schuhe, Taschen, Rucksäcke, Kinderwagen, elektronische Geräte, Geschirr oder Nahrungsmittel.
8.2. Das Tragen von Kletterschuhen in den Sanitäranlagen ist aus hygienischen Gründen untersagt.
8.3. Das Mitnehmen von Tieren ist in der kompletten Anlage untersagt.
8.4. Die komplette Anlage, sowie Fahrrad- und KFZ-Stellplätze, die öffentlichen Wege zum urban apes-Standort sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln.
8.5. Rauchen und Entzünden von Feuer jeglicher Art ist auf der kompletten Anlage und den gekennzeichneten Fahrrad- und KFZ- Stellplätzen verboten.
9. Leihmaterial
9.1. Der Gast ist verpflichtet das ihm/ihr überlassene Leihmaterial sorgfältig zu behandeln. Der/Die Entleihende ist verpflichtet, bei Verlust oder Beschädigung des Leihmaterials den Listenpreis zu ersetzen. Der Gast ist angehalten, das Leihmaterial vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Mängel sind sofort zu melden.
9.2. Der Verleih erfolgt nur für die Dauer der offiziellen Öffnungszeiten. Das Material muss spätestens 15 Minuten vor Betriebsschluss am Tresen abgegeben werden. Ansonsten fallen Leihgebühren für jeden weiteren Tag an. Das Material darf nur im urban apes- Standort (siehe unten) benutzt werden.
10. Sonstiges
10.1. Die Anlage ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle (auch Zigarettenkippen) sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.
10.2. Glasflaschen / Glasbehälter etc. dürfen wegen möglicher Verletzungsgefahr nicht mit in den Kletterbereich gebracht werden.
10.3. Eigene Begleitmusik, lautes Rufen und Schreien sind – auch mit Rücksicht auf Nachbar:innen – zu unterlassen.
10.4. Klettern und Bouldern unter Alkohol-/Drogeneinfluss ist nicht gestattet.
11. Hausrecht
11.1. Das Hausrecht über die komplette Sportanlage liegt urban apes-Standort und bei den von ihr bevollmächtigten Personen. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
11.2. Gäste und Besucher:innen, die gegen die Nutzerordnungen des urban apes-Standorts verstoßen, können auf Zeit oder dauerhaft von der Nutzung aller Sportanlagen der gesamten urban apes-Gruppe gesperrt werden.
11.3. Im Falle eines Hausverbotes oder Verweises der Sportanlage besteht kein Recht auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Das Recht des urban apes-Standorts darüberhinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.
12. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
Stand März 2023
Nutzungsordnung für Kletter-und Boulderhalle
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Klettern und Bouldern ist eine Risikosportart und erfordert als solche besondere Umsicht und ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortung wird durch die nachfolgenden Regeln und Hinweise bestimmt.
1.2. Jede:r Nutzer:in ist während des Kletterns und Boulderns für die eigene Sicherheit und die seines Seilpartners / ihrer Seilpartnerin verantwortlich.
1.3. Jede:r Nutzer:in klettert und bouldert auf eigenes Risiko und ist unter anderem für seinen/ihren gesundheitlichen Zustand sowie für die Angemessenheit der körperlichen Belastungen im Verhältnis zu seinen/ihren Fähigkeiten verantwortlich.
1.4. Jede:r Nutzer:in hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Nutzer:innen zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritter führen könnte.
2. Haftung
2.1. Durch seine/ihre Unterschrift bestätigt jeder Gast, dass er/sie die folgenden Regeln kennt und sich verpflichtet diese einzuhalten.
2.2. Der Aufenthalt und die Benutzung der Sportanlage erfolgt auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
2.3. Für die Nutzung aller Flächen im und am urban apes-Standort inkl. Fahrrad- und KFZ- Stellplätze, Garderobe und Schließfächer wird keine Haftung übernommen.
2.4. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder beziehungsweise für die ihnen anvertrauten Personen. Für Kinder und Jugendliche besteht auf den Sportflächen erhöhtes Risiko. Minderjährige Personen sind während ihres gesamten Aufenthalts zu beaufsichtigen! Das Spielen und Laufen in den Aufenthalts- und Sportanlagen ist nicht erlaubt. Besonders Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten oder abgelegt werden.
2.5. Künstliche Klettergriffe und -tritte unterliegen keiner Normung. Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern, drehen oder brechen und dadurch den Gast und andere Personen gefährden. Der urban apes-Standort übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der Klettergriffe. Lose oder beschädigte Griffe, Haken, Express- schlingen, Karabiner sind dem Hallenpersonal sofort und unverzüglich zu melden.
2.6. Jeder Zusammenstoß oder Unfall, bei dem ein Gast oder Gegenstand zu Schaden kommt, muss dem Personal sofort gemeldet werden und im Notfall erste Hilfe geleistet werden.
2.7. Für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet der urban apes-Standort nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen des urban apes-Standorts.
3. Kommerzielle oder gewerbliche Nutzung
Gewerbliche oder kommerzielle Nutzungen der Anlage sind nur nach Abstimmung mit urban apes zulässig.
4. Nutzungsberechtigung
4.1. Benutzungsberechtigt sind nur Personen mit einer gültigen Eintrittskarte. Die Eintrittskarte muss während der Dauer des Aufenthalts im urban apes-Standort jederzeit vorgelegt oder nachgewiesen werden können. Die Benutzung der Anlagen ist kostenpflichtig. Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus der veröffentlichten gültigen Preisliste.
4.2. Altersbeschränkungen nach Standorten:
Norderstedt Hamburg West |
⇒ Kinder und Jugendliche vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen nur den gesonderten Kinderbereich unter Aufsicht benutzen. Die anderen Boulder- bereiche dürfen sie nicht betreten. ⇒ Eine erwachsene Person darf maximal 4 Kinder beaufsichtigen! Ausnahmen bilden unsere qualifizierten Trainer:innen. |
Kiel Hamburg Ost |
⇒ Kinder und Jugendliche vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen nur den gesonderten Kinderbereich unter Aufsicht benutzen. Die anderen Boulder- bereiche dürfen sie nicht betreten. ⇒ Eine erwachsene Person darf maximal 4 Kinder beaufsichtigen! Ausnahmen bilden unsere qualifizierten Trainer:innen. |
Lübeck | ⇒ Seilklettern: Kinder und Jugendliche vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen den Seil- kletterbereich nur unter Aufsicht benutzen. ⇒ Bouldern: Kinder und Jugendliche dürfen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (Geburtstag) nur den gesonderten Kinder- bereich unter Aufsicht benutzen. Die anderen Boulderbereiche dürfen sie nicht betreten. ⇒ Aufsicht Boulder- und Seilkletterbereich: Eine erwachsene Person darf maximal 4 Kinder beaufsichtigen! Ausnahmen bilden unsere qualifizierten Trainer:innen. |
Lüneburg | ⇒ Kinder und Jugendliche vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen den Standort nur unter Aufsicht benutzen. ⇒ Eine erwachsene Person darf maximal 2 Kinder beaufsichtigen! Ausnahmen bilden unsere qualifizierten Trainer:innen. |
bright site Berlin | ⇒ Kinder und Jugendliche vom vollendeten 3. bis zum vollendeten 8. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen unter Aufsicht nur den gesonderten Kinderbereich benutzen. Der „kids-friendly“-Bereich (indoor & outdoor) darf ab 6 Jahren unter Aufsicht genutzt werden. ⇒ Eine erwachsene Person darf maximal 2 Kinder beaufsichtigen! Ausnahmen bilden unsere qualifizierten Trainer:innen. ⇒ Kinder ab 9 Jahren dürfen den gesamten Indoor-Bereich nutzen. Ab 13 Jahren darf sowohl der Indoor- als auch der Outdoor- Bereich genutzt werden. |
Hamburg Mitte Berlin Basement |
⇒ Kinder und Jugendliche dürfen die Anlage ab Vollendung des 14. Lebensjahres nutzen. Siehe auch Punkt 4.3 |
Aufsichts-Regelung bei urban apes: Die Aufsicht über Kinder und Jugendliche kann eine erziehungsberechtige Person, eine befugte volljährige Person oder ein im urban apes-Standort angestellter Trainer/angestellte Trainerin ausüben. Die Anzahl der maximal beaufsichtigten Kinder und Jugendlichen sind den Angaben des Standorts zu entnehmen. |
4.3. Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres (außer bright site Berlin – siehe Tabelle) dürfen die Anlage auch ohne Begleitung der Eltern oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der/des Erziehungs-berechtigten benutzen. Jede:r Jugendliche muss bei jedem Besuch eine Kopie des Originales mit sich führen.
4.4. Bei Gruppenveranstaltungen hat die leitende Person der Gruppenveranstaltung dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzerordnung von den Teilnehmenden der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Die leitende Person der Gruppe muss volljährig sein.
4.5. Jede unbefugte Nutzung der Boulderanlage wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 200 Euro geahndet. Die Geltendmachung von darüber hinaus gehenden Ansprüchen – insbesondere auf Schadensersatz, sofortiger Hallenverweis oder allgemeinem Hausverbot und Anzeige – behalten wir uns vor.
4.6. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstung ist selbst zu achten. Bei Diebstahl oder Verlust wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in der Halle zur Verfügung gestellten Schließfächer und die darin untergebrachten Gegenstände und Wertsachen.
4.7. Die Schließfächer sind nicht für das dauerhafte Aufbewahren von Ausrüstung oder Wertsachen bestimmt. Zum Betriebsschluss müssen alle Schließfächer geleert werden. Wir behalten uns vor in regelmäßigen Abständen und nach Betriebsschluss noch verschlossene Fächer zu öffnen und die sich darin befindlichen Gegenstände zu den Fundsachen zu geben.
5. Zeiten
5.1. Die Sportanlage darf nur zu den allgemeinen Öffnungszeiten genutzt werden. Diese Öffnungszeiten werden durch Aushang und auf der Website www.urbanapes.de bekannt gegeben.
5.2. Urban apes behält sich das Recht vor die Öffnungszeiten für spezielle und angekündigte Veranstaltungen, sowie an den bundesweiten Feiertagen und denen des Bundeslandes anzupassen. Bei außerordentlichen und unvorhersehbaren Schließzeiten entsteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatzleistung.
6. Allgemeine Kletter- und Boulderregeln
6.1. Die Kletterwände sind nur mit Sportkletterschuhen zu beklettern. Mattenflächen dürfen nur mit Kletterschuhen benutzt und betreten werden. Barfuß, in Strümpfen oder in Straßenschuhen ist das Klettern verboten. Im Kinderbereich darf mit sauberen Hallenturnschuhen geklettert werden.
6.2. Der Aufenthalt in der Kletter- und Boulderhalle ist ohne das Tragen einer Oberkörperbekleidung untersagt.
6.3. Schmuckketten und Fingerringe sind abzulegen.
6.4. Das Tragen von Kopfhörern jeglicher Art (in-ear /over-ear // kabelgebunden/kabellos) ist während des Sports aus Sicherheitsgründen untersagt.
6.5. Bouldern ist nur in dem dafür vorgesehenen Bereich gestattet.
6.6. Beim Betreten und Verlassen der Kletter- und Bouldermatte besteht aufgrund der Mattenhöhe Stolpergefahr. Nutzer/-innen sind daher zur Sorgfalt angehalten.
6.7. Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten und beklettert werden. Fensterprofile, Regen- oder Heizungsrohre dürfen nicht als Griff-, Tritt- oder Sicherungspunkte benutzt werden.
6.8. Tritte und Griffe, Haken sowie Umlenkeinrichtungen dürfen von Benutzer:innen der Anlage weder neu angebracht noch verändert, markiert oder beseitigt werden.
7. Boulderregeln
7.1. Das Bouldern ist nur ohne Klettergurt und mit leeren Taschen erlaubt. (Sturzgefahr).
7.2. Topout (Überklettern der Boulderwand) ist nur an den dafür geeigneten Stellen erlaubt.
7.3. Es ist stets auf eine freie Absprungfläche zu achten (Gegenstände oder andere Nutzer:innen). Ungeachtet des im Boulderbereich installierten Weichbodens können bei einem Absprung aus bis zu 4,5 m Höhe erhebliche Verletzungen nicht ausgeschlossen werden.
7.4. Jeder Kunde / Jede Kundin hat damit zu rechnen, im Sportbereich durch herabfallende Personen oder Gegenstände gefährdet zu werden und entsprechende Vorsorge zu treffen. Ist ein Mitsportler / eine Mitsportlerin an der Kletterwand bzw. klettert, so haben die im Fallradius befindlichen Personen Abstand zu halten und diesen Bereich zu verlassen.
7.5. Das gleichzeitige Bouldern mehrerer Personen an einem Wandsegment oder das Bouldern mehrere Personen übereinander ist untersagt.
7.6. Das Bouldern erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
8. Kletterregeln
8.1. Zum eigenständigen Klettern und Sichern ist es erforderlich, dass der/die Nutzer:in über ausreichende Kletter- und Sicherungskenntnisse verfügt, die ihn/sie befähigen, selbständig in der Kletteranlage zu klettern und zu sichern. Nutzer:innen, die nicht über ausreichende Sicherungskenntnisse verfügen, ist es untersagt, die Sicherung eines/einer Kletternden zu übernehmen. Diese müssen beim Check-in/ Aufnahme angeben, von wem sie gedenken, gesichert zu werden. Eine unsachgemäße Sicherung ist mit erheblichen Gefahren für Leib und Leben des Kletterpartners / der Kletterpartnerin verbunden.
8.2. Kletterkursteilnehmende dürfen erst nach erfolgreicher Prüfung eigenständig klettern und sichern.
8.3. Jede Kundin/ jeder Kunde ist also für die Auswahl einer anerkannten Sicherungs- technik selbst verantwortlich. Der Standort schließt damit die Verantwortung für die Auswahl der Sicherungsgeräte explizit aus und ist deshalb auch nicht dazu verpflichtet, die Anwendung des Sicherungsgerätes zu kontrollieren. Übrigens lehnt die Sicherungsgeräte-Empfehlung die Verwendung von dynamischen Sicherungsgeräten nicht grundsätzlich ab. Dynamische Sicherungsgeräte sind deshalb ebenfalls anerkannte Sicherungsgeräte.
8.4. Der unsachgemäße Gebrauch von Ausrüstungsgegenständen kann für den/die Nutzer:in erhebliche Risiken bedeuten.
8.5. Soloklettern (Klettern ohne Sicherungspartner:in) ist verboten.
8.6. Vor dem Einstieg muss eine Kontrolle des Kletterpartners / der Kletterpartnerin (Partnercheck) durchgeführt werden.
8.7. Gewichtsunterschied: Im Toprope darf der/die Kletterende höchstens das 1,5-fache des Sichernden, also maximal die Hälfte des Sicherergewichts mehr wiegen. Im Vorstieg darf der/die Kletternde höchstens das 1,33-fache des Sichernden, also maximal 1/3 mehr wiegen. Andernfalls ist im Toprope mit Zusatzgewicht (z.B. einem Sandsack) zu sichern. Im Vorstieg muss bei größerem Gewichtsunterschied die erste Exe der parallellaufenden Route geklippt werden (Z-Clip) oder aber es wird eine Seilbremse wie z.B. „Bauer“ oder „Ohm“ verwendet.
8.8. Zum Klettern im Toprope/Nachstieg müssen immer beide installierten Umlenk- karabiner / Redblock + Hintersicherung eingehängt sein und bleiben. Topropen / Nachsteigen an Zwischensicherungen ist untersagt. Es ist stets die Pendelgefahr zu beachten.
8.9. Im Vorstieg müssen zur Verminderung des Sturzrisikos alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden. Für das Klettern im Vorstieg müssen eigene Seile mindestens 30 m lang sein.
9. Anlage und Sauberkeit
9.1. Auf den Mattenflächen dürfen keine Gegenstände, die nicht für die Ausübung des Sports gedacht sind, gelagert oder mitgenommen werden. Dieses beinhaltet z.B. Schuhe, Taschen, Rucksäcke, Kinderwagen, elektronische Geräte, Geschirr oder Nahrungsmittel.
9.2. Das Tragen von Kletterschuhen in den Sanitäranlagen ist aus hygienischen Gründen untersagt.
9.3. Das Mitnehmen von Tieren ist in der kompletten Anlage untersagt.
9.4. Die komplette Anlage, sowie Fahrrad- und KFZ-Stellplätze, die öffentlichen Wege zum urban apes-Standort sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln.
9.5. Rauchen und Entzünden von Feuer jeglicher Art ist auf der kompletten Anlage und den gekennzeichneten Fahrrad- und KFZ- Stellplätzen verboten.
10. Leihmaterial
10.1. Der Gast ist verpflichtet das ihm/ihr überlassene Leihmaterial sorgfältig zu behandeln. Der/Die Entleihende ist verpflichtet, bei Verlust oder Beschädigung des Leihmaterials den Listenpreis zu ersetzen. Der Gast ist angehalten, das Leihmaterial vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Mängel sind sofort zu melden.
10.2. Der Verleih erfolgt nur für die Dauer der offiziellen Öffnungszeiten. Das Material muss spätestens 15 Minuten vor Betriebsschluss am Tresen abgegeben werden. Ansonsten fallen Leihgebühren für jeden weiteren Tag an. Das Material darf nur im urban apes- Standort (siehe unten) benutzt werden.
11. Sonstiges
11.1. Die Anlage ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle (auch Zigarettenkippen) sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.
11.2. Glasflaschen/ Glasbehälter etc. dürfen wegen möglicher Verletzungsgefahr nicht mit in den Kletterbereich gebracht werden.
11.3. Eigene Begleitmusik, lautes Rufen und Schreien sind – auch mit Rücksicht auf Nachbar:innen – zu unterlassen.
11.4. Klettern und Bouldern unter Alkohol-/Drogeneinfluss ist nicht gestattet.
12. Hausrecht
12.1. Das Hausrecht über die komplette Sportanlage liegt urban apes-Standort und bei den von ihr bevollmächtigten Personen. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
12.2. Gäste und Besucher:innen, die gegen die Nutzerordnungen des urban apes-Standorts verstoßen, können auf Zeit oder dauerhaft von der Nutzung aller Sportanlagen der gesamten urban apes-Gruppe gesperrt werden.
12.3. Im Falle eines Hausverbotes oder Verweises der Sportanlage besteht kein Recht auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Das Recht des urban apes-Standorts darüberhinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.
13. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
Stand März 2023